Briefmarken aus Wien, eine Uhr aus einer Mailänder Versteigerung, ein signiertes Trikot von einem Händler in München: Sammeln ist international geworden. Wer in der Schweiz sammelt, kauft heute selbstverständlich im Ausland ein, oft über Onlineplattformen und Auktionshäuser. Beim Import solcher Stücke stellen sich Fragen, die bei gewöhnlicher Ware kaum auftauchen. Was ist der Wert eines Einzelstücks? Welche Belege braucht es? Und was passiert, wenn ein Objekt als Kulturgut gilt oder sich als Fälschung entpuppt?
Der Wert ist der bezahlte Preis – nicht die Schätzung
Bei der Einfuhr in die Schweiz ist für die Bemessung der Abgaben grundsätzlich das Entgelt massgebend, das tatsächlich bezahlt wurde. Für Sammler ist das eine wichtige Klarstellung. Der persönliche Wert, den ein Stück für die eigene Sammlung hat, spielt keine Rolle, ebenso wenig ein Katalogwert oder die Hoffnung auf künftige Wertsteigerung. Entscheidend ist, was auf der Rechnung steht und was überwiesen wurde.
Bei Auktionen kommt eine Besonderheit hinzu: Der Zuschlagspreis ist selten der Endpreis. Auktionshäuser erheben ein Aufgeld, teilweise kommen weitere Gebühren und Versandkosten dazu. Auch solche Nebenkosten können zur Grundlage für die Schweizer MWST bei der Einfuhr gehören. Wie die Bemessungsgrundlage im Einzelfall zusammengesetzt ist, erläutert das BAZG, die Zollbehörde des Bundes. Sammler sind gut beraten, alle Kostenbestandteile sauber zu dokumentieren.
Unterbewertung ist kein Kavaliersdelikt
In Sammlerkreisen hält sich die Vorstellung, ein Verkäufer könne den Wert auf der Zollinhaltserklärung einfach niedriger ansetzen, um Abgaben zu sparen. Davon ist dringend abzuraten. Eine falsche Wertangabe kann als Zollwiderhandlung verfolgt werden, mit Nachforderungen und Bussen. Weil der Zoll bei auffälligen Sendungen Belege verlangen kann, fliegt eine Unterbewertung leicht auf – etwa wenn der Zahlungsbeleg einen anderen Betrag zeigt als das Paket.
Gleiches gilt für den Vermerk «Geschenk» auf einer Sendung, die in Wahrheit gekauft wurde. Wer einen ausländischen Verkäufer um eine solche Deklaration bittet, trägt das Risiko am Ende selbst, denn abgabepflichtig ist in der Regel die Person, die die Ware einführt.
Belege sammeln wie Objekte
Für Sammler lohnt es sich, zu jedem Stück eine kleine Akte zu führen. Sie hilft beim Zoll, bei der Versicherung und bei einem späteren Verkauf. Hineingehören:
- die Rechnung oder bei Privatkäufen eine schriftliche Kaufbestätigung mit Datum, Preis und Beschreibung,
- der Zahlungsnachweis,
- bei Auktionen die Zuschlagsbestätigung samt Aufstellung der Gebühren,
- Zertifikate, Provenienzangaben oder Echtheitsnachweise, falls vorhanden,
- die Verzollungsquittung.
Gerade bei Privatkäufen über Plattformen fehlt häufig eine förmliche Rechnung. Dann sind ein ausgedruckter Nachrichtenverlauf und der Zahlungsbeleg besser als nichts.
Festpreis oder Versteigerung
Nicht jedes Sammlerstück muss ersteigert werden. Viele Objekte, die später gesucht sind, waren zunächst ganz regulär im Handel erhältlich. Das gilt besonders für Sondereditionen, die Hersteller oder Vereine für eine begrenzte Zeit auflegen. Wer sie in der Erstausgabe kauft, zahlt den regulären Preis, erhält eine ordentliche Rechnung und hat keine offene Frage zur Herkunft.
Im Fussball ist das gut zu beobachten. Beim TSV 1860 München führt der offizielle Fanshop zur Saison 26/27 mehrere Sondertrikots, darunter eine Christmas Edition, die der Shop selbst als streng limitiert beschreibt, und ein Wiesn-Trikot als Limited Edition. Die Seite 1860auktion.de bündelt diese Stücke für Sammler – trotz ihres Namens wird dort nichts versteigert: Sie zeigt die Sondereditionen zum Festpreis statt Versteigerung, verkauft und verschickt vom offiziellen Löwenfanshop. Für Sammler aus der Schweiz gilt dabei dasselbe wie bei jeder Bestellung aus Deutschland: vorab klären, ob und wie der Händler in die Schweiz liefert.
Kulturgüter: eigene Regeln
Eine Sonderstellung haben Objekte, die als Kulturgüter gelten – etwa archäologische Funde, bestimmte Kunstwerke, alte Handschriften oder wertvolle historische Gegenstände. Für sie gilt in der Schweiz das Kulturgütertransfergesetz. Je nach Art und Herkunft eines Objekts können bei der Einfuhr zusätzliche Angaben und Nachweise verlangt werden, etwa zur rechtmässigen Ausfuhr aus dem Herkunftsland. Wer Antiquitäten oder hochwertige historische Stücke importieren will, sollte sich vor dem Kauf beim BAZG oder bei der zuständigen Fachstelle des Bundes erkundigen.
Fälschungen und Markenschutz
Ein weiteres Risiko betrifft nachgemachte Markenware. Signierte Trikots, Uhren oder Designobjekte werden häufig gefälscht. Der Zoll kann verdächtige Sendungen zurückhalten und die Rechteinhaber informieren. Für Sammler ist eine Fälschung doppelt ärgerlich: Sie hat keinen Sammlerwert, und die Ware kann eingezogen werden. Ein Kauf bei autorisierten Händlern oder direkt beim Hersteller ist die einfachste Absicherung.
Versicherung und Transport
Ein letzter Punkt betrifft den Weg in die Schweiz. Wertvolle Sammlerstücke sollten versichert und nachverfolgbar verschickt werden. Die Haftung von Paketdiensten ist bei Standardsendungen oft begrenzt, und bei Verlust zählt dann nicht der Sammlerwert, sondern die vereinbarte Deckung. Wer selbst über die Grenze fährt, um ein Stück abzuholen, sollte die Ware beim Grenzübertritt unaufgefordert anmelden, wenn Abgaben anfallen, und die Belege griffbereit haben. Auch für die Hausratversicherung lohnt sich ein Blick in die Police: Viele Verträge decken Sammlungen nur bis zu einem bestimmten Betrag, darüber braucht es eine Zusatzversicherung mit einer Werteliste, für die wiederum die gesammelten Belege die Grundlage bilden.
Fragen und Antworten
Muss ich auch für gebrauchte Sammlerstücke Abgaben bezahlen?
Ja, grundsätzlich unterliegen auch gebrauchte Waren der Einfuhrsteuer. Ob und in welcher Höhe zusätzlich Zoll anfällt, hängt von der Warenart ab.
Zählt das Aufgeld einer Auktion zum Warenwert?
Nebenkosten wie Aufgeld und Versand können zur Bemessungsgrundlage gehören. Die Details erklärt das BAZG; im Zweifel alle Posten offen deklarieren.
Woran erkenne ich, ob ein Objekt als Kulturgut gilt?
Das hängt von Alter, Art und Herkunft ab. Bei Antiquitäten und archäologischen Stücken sollte die Frage vor dem Kauf geklärt werden.



