Ein Klick, ein Warenkorb, eine Lieferadresse in Bern oder St. Gallen: Bestellungen bei deutschen Onlineshops gehören für viele Haushalte in der Schweiz zum Alltag. Das Angebot ist gross, die Sprache dieselbe, und manches Produkt gibt es hierzulande gar nicht. Trotzdem ist der Einkauf jenseits der Grenze kein Inlandskauf. Zwischen Kasse und Briefkasten liegen eine Zollanmeldung, die Schweizer Mehrwertsteuer und ein Paketdienst, der für seine Arbeit an der Grenze Gebühren verlangen kann. Wer diese Stationen kennt, erlebt beim Auspacken keine Überraschung.
Die Schweiz ist Drittland – und das merkt man an der Kasse
Die Schweiz gehört weder zur EU noch zur Zollunion der EU. Für einen deutschen Händler ist eine Lieferung nach Zürich deshalb eine Ausfuhr, für die Schweizer Kundschaft eine Einfuhr. Daraus ergeben sich zwei Fragen, die man vor der Bestellung klären sollte: Liefert der Shop überhaupt in die Schweiz? Und wenn ja, zu welchem Preis und mit welchem Dienstleister?
Viele deutsche Shops definieren ihre Versandgebiete nach Zonen: Deutschland, angrenzende EU-Länder, übrige EU. Die Schweiz taucht in solchen Listen nicht immer auf, weil der Versand in ein Drittland mehr Aufwand bedeutet – Ausfuhrpapiere, längere Laufzeiten, schwierigere Retouren. Fehlt sie, lohnt eine kurze Anfrage beim Händler, bevor man sich auf einen Liefertermin verlässt.
Deutsche Mehrwertsteuer: nicht doppelt bezahlen
Im deutschen Verkaufspreis steckt in der Regel die deutsche Umsatzsteuer. Wird die Ware nachweislich in die Schweiz ausgeführt, muss der Händler diese Steuer grundsätzlich nicht abführen. Viele Shops, die regelmässig in die Schweiz liefern, zeigen deshalb bei Schweizer Lieferadresse automatisch einen Nettopreis an. Andere verrechnen den Bruttopreis und erstatten die Steuer erst nachträglich – oder gar nicht.
Für Käuferinnen und Käufer heisst das: Den Endbetrag im Warenkorb mit Schweizer Adresse prüfen. Steht dort weiterhin der deutsche Bruttopreis, zahlt man im ungünstigen Fall zweimal Steuern – die deutsche beim Kauf und die schweizerische bei der Einfuhr. Ob und wie eine Erstattung möglich ist, regeln die Geschäftsbedingungen des Shops.
Schweizer MWST und Zoll bei der Einfuhr
An der Grenze wird die Sendung beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) angemeldet. Fällig werden kann die Einfuhrsteuer, also die Schweizer Mehrwertsteuer auf Einfuhren, sowie je nach Ware ein Zollbetrag. Für Kleidung, Textilien und viele Konsumgüter ist der Zoll oft nicht der grösste Posten; entscheidend ist häufiger die MWST. Für sehr kleine Steuerbeträge gibt es Vereinfachungen, die konkreten Grenzen und Sätze ändern sich aber und sollten immer direkt beim BAZG nachgelesen werden. Das Amt stellt dafür Merkblätter und Rechner zur Verfügung.
Eine Besonderheit betrifft grössere ausländische Versandhändler: Wer regelmässig Kleinsendungen in die Schweiz verkauft, kann im Schweizer MWST-Register eingetragen sein und die Steuer bereits beim Kauf erheben. Dann ist sie im Preis enthalten, und an der Grenze fällt keine zweite Einfuhrsteuer an. Ob das zutrifft, steht meist im Bestellprozess oder in den Versandhinweisen.
Die Verzollungsgebühr des Paketdienstes
Was viele unterschätzen: Nicht nur der Staat verlangt Geld. Der Paketdienst, der die Zollanmeldung für die Kundschaft übernimmt, stellt dafür häufig eine eigene Gebühr in Rechnung. Diese kann bei günstigen Bestellungen höher ausfallen als die eigentliche Steuer. Die Tarife unterscheiden sich je nach Anbieter und Versandart. Wer öfter bestellt, vergleicht deshalb nicht nur Warenpreis und Porto, sondern auch, mit welchem Dienstleister der Shop verschickt.
Eine Alternative nutzen viele Grenzregionen: Lieferadressen in Deutschland, etwa bei Paketstationen oder privaten Annahmestellen kurz hinter der Grenze. Wer die Ware dort abholt und selbst einführt, muss sie beim Grenzübertritt korrekt anmelden – das BAZG bietet dafür auch eine App für die Selbstdeklaration an. Die Einfuhr wird damit nicht steuerfrei, nur anders abgewickelt.
Ein Beispiel aus dem Fanartikelhandel
Wie unterschiedlich Shops das handhaben, zeigt der Blick auf spezialisierte Händler, etwa Fanshops von Fussballclubs. Der Löwenfanshop, der offizielle Fanshop des TSV 1860 München, veröffentlicht seine Versandkosten nach Zonen: Deutschland, Österreich und Italien sowie die übrige EU, jeweils mit eigener Pauschale. Eine eigene Zone für die Schweiz ist dort nicht aufgeführt. Für Schweizer Fans bedeutet das: vor der Bestellung beim Shop nachfragen, ob und wie eine Lieferung möglich ist, oder eine deutsche Lieferadresse nutzen und die Einfuhr selbst anmelden. Das Muster gilt weit über Fanartikel hinaus – die Versandseite eines Shops verrät oft mehr über die Abwicklung als die Produktseite.
Rücksendungen: der teuerste Teil des Auslandskaufs
Passt etwas nicht, wird es kompliziert. Eine Retoure aus der Schweiz ist für den Paketdienst wieder eine Ausfuhr, mit eigenem Formular und eigenen Kosten. Viele Händler übernehmen den Rückversand nur im Inland; aus dem Ausland trägt ihn die Kundschaft. Die bei der Einfuhr bezahlte Schweizer MWST lässt sich bei einer Rücksendung unter Umständen zurückfordern, allerdings nur mit Nachweisen und in einem bestimmten Verfahren, das das BAZG beschreibt. Ohne diese Belege bleibt das Geld beim Staat, selbst wenn der Händler den Kaufpreis erstattet.
Praktisch heisst das: Masse, Beschreibungen und Bewertungen vor dem Kauf genauer lesen als im Inland, und Rechnungen sowie Zollbelege aufbewahren, bis feststeht, dass die Ware bleibt.
Checkliste vor der Bestellung
- Liefert der Shop in die Schweiz, und mit welchem Dienstleister?
- Wird bei Schweizer Lieferadresse die deutsche Mehrwertsteuer abgezogen?
- Erhebt der Händler die Schweizer MWST bereits beim Kauf?
- Mit welcher Verzollungsgebühr des Paketdienstes ist zu rechnen?
- Wer trägt die Kosten einer Rücksendung, und welche Belege braucht es dafür?
Häufige Fragen
Muss ich bei jeder Bestellung aus Deutschland Zoll bezahlen?
Nicht zwingend. Ob Abgaben anfallen, hängt von Warenwert, Warenart und davon ab, ob der Händler die Schweizer MWST schon erhoben hat. Die geltenden Grenzen und Sätze nennt das BAZG.
Warum ist die Gebühr manchmal höher als die Steuer?
Weil der Paketdienst seine Arbeit für die Zollanmeldung separat verrechnet. Diese Gebühr ist keine staatliche Abgabe, sondern ein Entgelt des Transportunternehmens.
Darf ich in Deutschland gekaufte Ware selbst über die Grenze bringen?
Ja, sie muss aber korrekt angemeldet werden, wenn Abgaben fällig sind. Für Privatpersonen gibt es dafür einfache digitale Wege; im Zweifel hilft die Auskunft des BAZG.



