Die Schweiz ist für deutsche Autokäufer ein interessanter Markt: gepflegte Fahrzeuge, oft gute Ausstattung, und mancher Grenzgänger oder Rückkehrer möchte sein Auto einfach mitnehmen. Weil die Schweiz nicht zur Europäischen Union gehört, gilt ein Fahrzeug von dort in Deutschland als Import aus einem Drittland. Das hat Folgen für Zoll, Steuern und Zulassung.

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer

Beim Grenzübertritt muss das Fahrzeug beim deutschen Zoll angemeldet werden. Grundsätzlich fallen Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll an, wobei für Fahrzeuge mit Ursprung in der EU unter bestimmten Voraussetzungen ein Präferenzzollsatz gilt. Für Umzugsgut gibt es Ausnahmen: Wer seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt und das Fahrzeug schon eine Mindestzeit besessen und genutzt hat, kann es unter Umständen abgabenfrei einführen. Die Zollbescheinigung ist später Voraussetzung für die Zulassung.

Schweizer Ausfuhr

Auf Schweizer Seite ist das Fahrzeug bei der Ausfuhr abzumelden, die Schweizer Kontrollschilder werden zurückgegeben. Wer das Auto selbst über die Grenze fährt, braucht für die Überführung eine gültige Zulassung und Versicherung. Für abgemeldete Fahrzeuge kommen Überführungskennzeichen in Betracht.

Technische Prüfung in Deutschland

Fahrzeuge aus der Schweiz haben meist keine EU-Übereinstimmungsbescheinigung, die ohne Weiteres anerkannt wird. Häufig ist eine Datenbestätigung des Herstellers oder eine Einzelbegutachtung durch eine Prüforganisation nötig. Dabei werden auch Abweichungen in Beleuchtung, Abgasnorm oder Bereifung geprüft. Welche Schritte beim Importauto zulassen aus EU und Drittländern nötig sind, lohnt sich vorab zu klären.

Die Zulassung

Mit Zollbescheinigung, technischem Gutachten, Schweizer Fahrzeugausweis, eVB-Nummer der Versicherung und Personalausweis erfolgt die Zulassung bei der zuständigen Zulassungsstelle am Wohnsitz. Bei Unternehmen gilt der Sitz der Firma. Die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II wird dabei neu ausgestellt.

Für Unternehmen und Grenzgänger

Unternehmen mit Standorten in beiden Ländern oder Mitarbeitende, die zwischen der Schweiz und Deutschland pendeln, sollten vor einem Fahrzeugtransfer prüfen, wo das Fahrzeug dauerhaft genutzt wird. Davon hängt ab, in welchem Land es zuzulassen und zu versteuern ist. In Grenzregionen und Ballungsräumen wie München übernehmen spezialisierte Zulassungsdienste auch Importzulassungen mit Vollmacht.

Der Fahrzeugimport aus der Schweiz ist bürokratisch, aber planbar. Wer Zoll, Prüfung und Zulassung in der richtigen Reihenfolge erledigt, ist in wenigen Wochen mit deutschem Kennzeichen unterwegs.