Das Paket steht vor der Tür, das Kind strahlt – und der Pöstler hält eine Rechnung über Abgaben in der Hand, die niemand erwartet hat. Wer für Familienmitglieder im Ausland bestellt oder Geschenke aus deutschen Shops direkt an Verwandte in der Schweiz schicken lässt, erlebt solche Szenen öfter, als ihm lieb ist. Mit etwas Planung lässt sich das vermeiden. Entscheidend sind vier Punkte: wer die Abgaben bezahlt, wann bestellt wird, wie man die richtige Wahl trifft und was der Wechselkurs mit dem Budget macht.

Ein Geschenk ist zollrechtlich nicht immer ein Geschenk

Im Familienalltag ist die Sache klar: Was für die Enkelin gekauft wird, ist ein Geschenk. Für den Zoll zählt aber nicht die Absicht, sondern der Vorgang. Bestellt jemand in einem Onlineshop und lässt die Ware an eine Schweizer Adresse liefern, handelt es sich in aller Regel um einen Kauf. Erleichterungen, die es für Geschenksendungen gibt, betreffen typischerweise Pakete von Privatperson zu Privatperson, und auch dort nur unter Bedingungen. Wie diese genau aussehen und welche Wertgrenzen gelten, lässt sich beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit nachlesen, das die Bedingungen in Merkblättern zusammenfasst. Eine Geschenkverpackung oder ein Vermerk auf dem Paket ändert an der Einordnung nichts.

Wer zahlt am Ende die Abgaben?

Bei Sendungen aus dem Ausland ist es meist die empfangende Person, die Einfuhrsteuer und allfällige Gebühren des Paketdienstes begleicht. Für Geschenke ist das besonders unglücklich: Die Grossmutter in Luzern erhält ein Paket aus Deutschland und soll erst einmal zahlen, bevor sie es öffnen darf. Drei Wege helfen:

  • Shops wählen, die die Schweizer MWST bereits erheben. Einige grössere Händler sind im Schweizer MWST-Register eingetragen und rechnen die Steuer schon beim Kauf ab. Dann bleibt der Empfängerin die Überraschung erspart.
  • An sich selbst liefern lassen. Wer das Geschenk an die eigene Adresse schicken lässt, bezahlt die Abgaben selbst und übergibt es danach persönlich – oder schickt es innerhalb der Schweiz weiter.
  • Vorher Bescheid geben. Wenn eine Direktlieferung unvermeidbar ist, sollte die beschenkte Person zumindest wissen, dass Abgaben anfallen können, und den Betrag erstattet bekommen.

Die Uhr läuft vor Weihnachten schneller

Im Dezember ist der grenzüberschreitende Paketverkehr besonders dicht. Zur Laufzeit innerhalb Deutschlands kommen die Übergabe an der Grenze und die Verzollung hinzu, und beides dauert in der Hochsaison länger. Wer zu Weihnachten oder zu einem Geburtstag schenken will, plant deshalb mit deutlich mehr Vorlauf als bei einer Bestellung im Inland. Viele Shops nennen ihre Lieferzeiten nur für Deutschland; für die Schweiz sollte man grosszügig aufschlagen. Ein früher Kauf hat einen zweiten Vorteil: Passt etwas nicht, bleibt Zeit für einen Umtausch.

Das passende Geschenk für jede Generation

Bei Geschenken, die getragen werden, ist die Grösse die grösste Unbekannte. Ein unauffälliger Blick in den Kleiderschrank oder eine beiläufige Frage bei den Eltern verhindert manche Rücksendung. Bei Kindern lohnt eine Nummer mehr, damit das Stück länger passt.

Gerade bei Fanartikeln lässt sich gut beobachten, wie stark Geschenke von Generation zu Generation wandern. Ein Beispiel liefert der Münchner Traditionsclub TSV 1860: Auf der Seite mit Trikots für Kinder und die ganze Familie stehen Modelle in Kindergrössen neben dem Heritage-Trikot, in dessen Stoff die Namen der Meistermannschaft von 1966 eingewebt sind – ein Stück, das eher für Grosseltern gedacht ist, die diese Zeit erlebt haben. Die Seite rät, bei Erwachsenen wegen des schmalen Schnitts eine Nummer grösser zu nehmen, und weist darauf hin, dass Name und Nummer derzeit nicht aufgedruckt werden können. Solche Einschränkungen gehören vor jedem Geschenkkauf geprüft, nicht erst, wenn das Paket schon unterwegs ist.

Personalisierung: Zeit und Rückgabe bedenken

Bestickte Namen, Aufdrucke oder Gravuren machen ein Geschenk persönlich, haben aber zwei Haken. Erstens verlängern sie die Lieferzeit, weil der Händler das Stück erst bearbeiten muss. Zweitens sind personalisierte Waren häufig vom Umtausch ausgeschlossen, denn sie lassen sich nicht mehr an andere verkaufen. Wer über die Grenze bestellt, sollte personalisierte Geschenke deshalb besonders sorgfältig auswählen und die Bedingungen des Shops vorab lesen.

Franken, Euro und die Kreditkarte

Deutsche Shops rechnen in Euro ab. Bezahlt wird mit einer Schweizer Karte in Fremdwährung, was je nach Bank oder Kartenanbieter eine Gebühr und einen eigenen Umrechnungskurs auslöst. Manche Zahlungsseiten bieten an, den Betrag gleich in Franken zu belasten. Das wirkt bequem, ist aber nicht immer günstiger, weil der angebotene Kurs vom Zahlungsdienstleister festgelegt wird. Ein kurzer Vergleich mit den Konditionen der eigenen Karte lohnt sich bei grösseren Geschenkbudgets.

Für die Familienkasse heisst das: Zum Preis im Shop kommen Versand, Einfuhrsteuer, eine allfällige Bearbeitungsgebühr und die Kosten der Zahlung. Erst die Summe zeigt, ob das Geschenk aus Deutschland günstiger ist als im Laden um die Ecke.

Fragen aus der Praxis

Kann ich ein Paket als Geschenk deklarieren, um Abgaben zu sparen?

Nein, wenn es sich um einen Kauf handelt. Eine falsche Deklaration kann Nachforderungen und Bussen nach sich ziehen. Die Regeln für echte Geschenksendungen nennt das BAZG.

Lohnt sich eine Lieferadresse in Deutschland für Geschenke?

Für Familien in Grenznähe kann sie praktisch sein. Wer die Geschenke dort abholt, deklariert sie beim Grenzübertritt trotzdem, sofern Abgaben geschuldet sind.

Wie früh sollte ich vor Weihnachten bestellen?

Eine feste Frist gibt es nicht. Wer grosszügig plant und die Lieferzeit für Deutschland als untere Grenze versteht, ist auf der sicheren Seite.