Wer zwischen Basel, Schaffhausen und Kreuzlingen unterwegs ist, bewegt sich zwischen zwei Mobilfunkwelten. Beide Länder bauen 5G aus, beide haben die nötigen Frequenzen 2019 versteigert, und die Technik auf den Masten stammt weitgehend von denselben Herstellern. Trotzdem entstehen neue Antennenstandorte in der Schweiz und in Süddeutschland nach unterschiedlichen Regeln und in unterschiedlichem Tempo. Für Unternehmen, die beidseits der Grenze produzieren, verkaufen oder Mitarbeitende beschäftigen, lohnt sich ein genauer Blick auf diese Unterschiede.

Gleiche Technik, andere Spielregeln

Der wichtigste Unterschied liegt nicht beim Bau, sondern davor: beim Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Die Schweiz regelt diesen in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Neben den international üblichen Immissionsgrenzwerten kennt sie zusätzlich vorsorgliche Anlagegrenzwerte, die an sogenannten Orten mit empfindlicher Nutzung gelten, also etwa in Wohnungen, Schulzimmern oder Büros. Diese Werte liegen deutlich unter den Empfehlungen, an denen sich die meisten europäischen Länder orientieren.

Deutschland stützt sich mit der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz auf die international empfohlenen Grenzwerte. Bevor eine Anlage in Betrieb geht, prüft die Bundesnetzagentur die Sicherheitsabstände und stellt eine Standortbescheinigung aus. Das Verfahren ist standardisiert und vergleichsweise berechenbar.

Die Folge für die Netzplanung: Weil eine einzelne Schweizer Anlage in der Umgebung weniger Feldstärke erzeugen darf, braucht ein Netz bei gleicher Kapazität tendenziell mehr Standorte oder muss bestehende Standorte geschickter ausnutzen. Jede zusätzliche Antenne bedeutet in der Schweiz aber auch ein zusätzliches Bewilligungsverfahren.

Bewilligung: Gemeinde, Kanton und Einsprache

In der Schweiz braucht eine neue Mobilfunkanlage, und in vielen Fällen auch der Umbau einer bestehenden, eine Baubewilligung. Zuständig sind Gemeinden und Kantone, die NISV-Konformität wird anhand des Standortdatenblatts geprüft. Das Baugesuch wird öffentlich aufgelegt, und Anwohnerinnen und Anwohner können Einsprache erheben. Gerade 5G-Projekte stossen seit Jahren auf organisierten Widerstand. Einsprachen und anschliessende Rechtsmittel können ein Projekt um Monate oder Jahre verzögern, auch wenn die Anlage am Ende bewilligt wird. Einzelne Kantone der Westschweiz reagierten in der Anfangsphase des Ausbaus zudem mit Moratorien.

Eine Sonderrolle spielen adaptive Antennen, die ihre Sendeleistung gezielt auf Nutzerinnen und Nutzer ausrichten. Wie diese bei der Beurteilung zu berechnen sind, war lange umstritten, bis der Bund eine Vollzugshilfe dazu herausgab. Für die Betreiber hat das Klarheit gebracht, für die Bewilligungsbehörden aber auch zusätzliche Prüfschritte.

In Bayern und Baden-Württemberg sind die Hürden anders verteilt. Die Landesbauordnungen stellen kleinere Antennenanlagen unter bestimmten Höhen- und Standortbedingungen verfahrensfrei, grössere Masten brauchen eine Baugenehmigung. Öffentliche Einspracheverfahren im Schweizer Sinn sind dabei nicht der Regelfall. Die Schwierigkeiten liegen eher bei der Standortsuche: Grundstückseigentümer müssen gefunden und vertraglich gebunden werden, Naturschutz- und Denkmalschutzbelange sind zu klären, und im ländlichen Raum fehlt oft schlicht eine geeignete Fläche mit Zufahrt und Stromanschluss. Hinzu kommen kommunale Mitspracheverfahren, in denen Gemeinden Alternativstandorte vorschlagen können.

Vom Papier auf die Baustelle

Ist die Genehmigung erteilt, ähneln sich die Arbeiten auf beiden Seiten der Grenze stark. Ein klassischer Freiflächenstandort braucht ein statisch bemessenes Mastfundament, eine befestigte Technikfläche für die Systemtechnik, eine tragfähige Zufahrt für Bau- und Wartungsfahrzeuge sowie Kabeltrassen für Strom und Glasfaser. Gerade die Anbindung an das Glasfasernetz wird mit 5G wichtiger, weil die Datenmengen pro Standort steigen.

Der Unterschied liegt eher in der Art der Standorte. In der dicht besiedelten Schweiz wird ein grosser Teil der Anlagen auf Dächern oder an bestehenden Bauten montiert, was Fundamentarbeiten oft erspart, aber Statik, Zugang und Abstimmung mit Eigentümern anspruchsvoller macht. In Süddeutschland mit seinen grossen ländlichen Flächen sind freistehende Masten verbreiteter. Dort entscheidet der Tiefbau häufig darüber, ob ein Termin hält: Hanglagen, schwieriger Baugrund oder fehlende Zuwegungen kosten Zeit, wenn sie nicht früh erkannt werden. Wie solche Standortarbeiten in der Praxis aussehen, zeigen etwa die Projekte eines süddeutschen Infrastruktur-Tiefbauers: Die KOMNETZE Infrastruktur GmbH führt in Bayern und Baden-Württemberg unter anderem Funkmastfundamente, Zuwegungen und Kabeltrassen für Mobilfunkstandorte aus.

Was Unternehmen in Grenzregionen davon haben

Für Firmen im Raum Basel, am Hochrhein oder rund um den Bodensee ist die unterschiedliche Ausbaulogik mehr als eine Randnotiz. Vier Punkte sind in der Praxis relevant.

Versorgung ist standortabhängig. Die Netzabdeckung kann sich innerhalb weniger Kilometer deutlich unterscheiden, je nachdem, auf welcher Seite der Grenze und in welcher Gemeinde ein Betrieb liegt. Wer einen neuen Standort plant, sollte die tatsächliche Versorgung vor Ort messen lassen, statt sich allein auf Abdeckungskarten der Anbieter zu verlassen. Das gilt besonders für Anwendungen mit hohen Anforderungen an Bandbreite oder Latenz.

Roaming bleibt ein Kostenthema. Weil die Schweiz nicht Teil der EU-Roamingregelung ist, verursachen Schweizer Abonnemente im deutschen Netz und deutsche Verträge im Schweizer Netz je nach Tarif zusätzliche Kosten. Nahe der Grenze buchen sich Geräte zudem mitunter ungewollt ins ausländische Netz ein. Unternehmen mit Grenzgängern oder mobilen Serviceteams sollten ihre Firmenverträge entsprechend prüfen und Geräte so konfigurieren, dass sie nicht unbemerkt wechseln.

Private Netze folgen unterschiedlichen Modellen. In Deutschland vergibt die Bundesnetzagentur Frequenzen für lokale 5G-Campusnetze direkt an Unternehmen, was vor allem in der Industrie genutzt wird. In der Schweiz ist die Ausgangslage eine andere. Wer an beiden Standorten ein eigenes Netz für Produktion oder Logistik aufbauen will, sollte früh beim BAKOM, bei der Bundesnetzagentur und bei den Anbietern klären, welche Varianten jeweils realistisch sind. Eine einheitliche Lösung für beide Werke ist nicht selbstverständlich.

Planungszeiten realistisch ansetzen. Wer auf eine bessere Versorgung an einem bestimmten Standort angewiesen ist, etwa für ein neues Lager oder ein Werk, sollte die Ausbauzeiten nicht unterschätzen. In der Schweiz kann ein umstrittenes Bewilligungsverfahren der Engpass sein, in Süddeutschland eher die Standortsuche und die Erschliessung. In beiden Fällen hilft es, früh mit dem Netzbetreiber zu sprechen. Unternehmen, die selbst geeignete Flächen oder Dächer besitzen, können dabei auch als Standortgeber auftreten.

Einordnung

Die Schweiz hat sich bewusst für ein vorsichtiges Schutzniveau und für starke Mitspracherechte der Bevölkerung entschieden. Das schafft Akzeptanz, kostet aber Zeit und erhöht den Aufwand für jedes zusätzliche Kapazitätsplus. Deutschland setzt stärker auf standardisierte Verfahren und hat in den vergangenen Jahren wiederholt an Vereinfachungen gearbeitet, kämpft aber mit Flächenverfügbarkeit und Erschliessung im ländlichen Raum. Keines der beiden Modelle ist per se schneller. Für Unternehmen in Grenzregionen heisst das vor allem: Mobilfunk gehört bei Standortentscheiden in die Infrastrukturplanung, so wie Strom, Glasfaser und Verkehrsanbindung.

Häufige Fragen

Warum dauert der Bau von Mobilfunkantennen in der Schweiz oft länger?

Neue Anlagen und viele Umbauten brauchen eine Baubewilligung, gegen die Einsprache erhoben werden kann. Zudem gelten mit den Anlagegrenzwerten der NISV strengere Vorsorgewerte als in den meisten Nachbarländern, was die Planung aufwendiger macht.

Gelten in Deutschland andere Grenzwerte für Mobilfunk?

Ja. Deutschland orientiert sich mit der 26. BImSchV an den international empfohlenen Grenzwerten. Die Einhaltung prüft die Bundesnetzagentur im Rahmen der Standortbescheinigung.

Worauf sollten Unternehmen in Grenzregionen achten?

Auf die tatsächliche Versorgung am konkreten Standort, auf Roamingkosten für Mitarbeitende, die regelmässig die Grenze überqueren, und auf die unterschiedlichen Möglichkeiten für private Firmennetze in beiden Ländern. Bei Neubauprojekten sollte der Mobilfunk früh in die Planung einfliessen.